passpict.JPG (41356 Byte)                                            Dr. Eberhard Schneider

öffentlich bestellter und vereidigter Forstsachverständiger      Fachgebiet: Jagdwesen   (Reg. Präs. Gießen)                    

 

 

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Die generelle Beendigung der Jagd auf Vögel zählt zu den heutigen unabdingbaren Zielsetzungen des Tier- und Naturschutzes. So wie auch aus dieser Sicht überhaupt die Jagd zum puren Freizeit-Vergnügen keinerlei Rechtfertigung erfahren kann.

Eingriffe in die Bestände freilebender Tiere können nur aus "übergeordneten" Gründen der Lebensraumsituation oder ähnlichem zu rechtfertigen sein. Weshalb lediglich für die Fälle, in denen Bestände der Wildwiederkäuer (Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon, Gämse) gegenüber den örtlichen Lebensraumbedingungen nicht angepasst und zu hoch sind, reduzierende Eingriff akzeptiert werden können. Ansonsten bedarf keine Tierart eines Eingriffes durch Jäger. Die natürlichen Regulationsmechanismen garantieren eine Harmonie und Ausgewogenheit zwischen den Arten. Die jägerische Einwirkung zerstört hingegen diese natürlichen Wechselbeziehungen und bringt alles aus dem Lot."

Diese Feststellung traf Dr. Eberhard Schneider auf dem Podium der "talk-Runde" zum Abschluss der jüngsten Anti-Jagd-Demonstration am Samstag 07. September in Berlin (www.abschaffung-der-Jagd-de).

Zur momentanen "politischen Lage" befragt, teilte Dr. Schneider mit, dass der - mittlerweile als Buch "Weidwerk in der Zukunft" auch im Handel erhältliche (s.dazu: www.vogelschutz-komitee.de) - Vorschlag für die Reform des Bundesjagdgesetzes bereits Anfang Juni an die für das Jagdwesen zuständige Ministerin Renate KÜNAST überreicht worden war.

In dem Zusammenhang war von den VertreterInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbindlich zugesagt worden, dass bei einem Fortbestand der derzeitigen Regierungskoalition die Jagdgesetzreform ganz oben auf der Agenda der nach der Wahl anstehenden Koalitionsvereinbarung stehen werde.

Dr. Schneider gab deshalb seiner Hoffnung ganz eindringlich Ausdruck, dass möglichst viele Wählerinnen und Wähler der Partei unseres derzeitigen Bundeskanzlers ihre Stimmen geben mögen, um diese Koalition zu erhalten. Der Einzug eines bayerischen Bundeskanzlers und der Unionsparteien in die Regierung werde für die im Moment sehr erfolgreichen und aussichtsreichen Bemühungen um die dringend fällige Jagdreform zweifelsfrei einen schweren Rückschlag bewirken.

Allerdings, so Dr. Schneider weiter, werde die nächste Bundesregierung - gleich welche Parteien sie stellen werden - nicht um eine gravierende Änderung des Jagdrechts umhin kommen:

Nämlich in dem Punkt, dass die zwangsweise Mitgliedschaft von Grundeigentümern in den Jagdgenossenschaften aufgegeben werden muss. Das auch für Deutschland verbindliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes verlangt die Aufhebung dieser Zwangsmitgliedschaft, über die der Grundeigentümer ja eine Enteignung erfährt weil die Jagdgenossenschaft über die Jagdausübung auf seinem Eigentum verfügt und bestimmt. Mit dieser Änderung muss aber, so Dr. Schneider, dann das deutsche Jagdsystem abgeändert werden. Gegebenenfalls stehen schon jetzt einige Grundeigentümer bereit, auf dem Wege einer Sammelklage die kommende Bundesregierung zu entsprechenden Schritten zu zwingen. Jeder Tierfreund mit Grundeigentum in den Feld- und Waldfluren könne sich dem anschließen.

Hinsichtlich der zur Zeit in einigen Bundesländern hochgespielten Problematik der Schweinepest und der Risiken, dass von mit dem Virus infizierten Wildschweinen Gefahren für Hausschweinbestände ausgehen, warnte Dr. Schneider wegen der regelrechten Hetzkampagnen, die da gegen die Wildschweine entfacht worden seien. Die rücksichtslose Verfolgung der Wildschweine mit allen, auch unzulässigen, Mitteln und sogar durch sich "ökologisch" nennende Jäger sei ein himmelschreiender Skandal und darüber hinaus Beweis purer Dummheit und Arroganz von Veterinär- und Jagdbehörden.

"Nach allen Recherchen", so Dr. Schneider, "liegt keinerlei wissenschaftlich geprüfter und belegter Beweis dafür vor, dass jemals ein lebendes Wildschwein von sich aus einen Hausschweinebestand mit dem Schweinepestvirus infiziert habe. Soweit da etwa ein Jäger ein abgeschossenes Wildschwein nicht als erkrankt erkannt habe und dann mit der Verbringung des Tierkörpers oder der Verschleppung von Fleisch und Organen irgendwelche Kontakte zu Hausschweinen entstanden sind, ist das nicht den Wildschweinen anzulasten. Sondern den Jägern und ihrer mangelnden fachlichen Qualifikation.

Demgegenüber sind aber die Verbreitungswege des Virus durch den ständigen Transport von Ferkeln, Mastschweinen und Schlachttierkörpern ganz klar und den zuständigen Veterinärbehörden, politischen Gremien und der Agrarlobby der Massentierhalter nur zu gut bekannt. - Wie etwa kommt ein aus Norddeutschland bekannter Virustyp ganz unvermittelt nach Rheinland-Pfalz? - Wohl kaum durch ein herumlaufendes Wildschwein.

Hier anzusetzen, Massentierhaltungen abzubauen, das sinnlose, tierquälerische Herumtransportieren von Hausschweinen zu unterbinden oder die Fleischtransporte wirksam zu überwachen ist der Lösungsweg." Die Verteufelung der Wildschweine leistet jedoch dem Agrarübel nur weiteren Vorschub, wobei die Dummheit der Entscheidungsträger keine Grenzen kenne, erboste sich Dr. Schneider weiter, indem er das Neueste aus Niedersachsen berichtete: Für jeden Abschuss eines Wildschweinfrischlings bis zu 10 kg Körpergewicht erhalten dort derzeit die Jäger vom Landwirtschaftsministerium den Betrag von 50 Euros ausgezahlt!

"In Niedersachsen fehlt es wegen Geldmangels in den Schulen an Klopapier; Personal für die Klassenzimmer-  Reinigung wurde abgebaut, die Schüler müssen selber Hand anlegen. Lehrermangel herrscht überall; trotz PISA-Studie und Bildungsnotstand: Lehrer-Neueinstellungen finden in Niedersachsen kaum statt, es fehlt angeblich am Gelde.

An Jäger jedoch, diese "ärmsten der Armen", die selbst jeder für sich alljährlich fünf- und sechsstellige Beträge ausgeben für Jagdpacht, Waffen, Munition, protzige Geländefahrzeuge (mit "Potenzramme"), unsinnige Mengen an Wildfutter, mondäne Jagdhäuser, Saufereien, Hurereien und was sonst alles zur repräsentativen Vergnügungsjagd gehört, zahlt dagegen dieses Bundesland aus Steuermitteln noch eine Subvention!

Anstatt die Jäger zu zwingen, endlich ihre im Jagdgesetzt festgelegten Aufgaben zu erfüllen und fachgerecht in den Wildschweinbestand einzugreifen, ihn qualifiziert zu reduzieren statt durch unmäßige Fütterung ihn ständig weiter zu fördern. Dieser niedersächsische Schwachsinn, der auch nicht dadurch rehabilitiert ist dass ihn Sozialdemokraten zu verantworten haben", so Dr. Schneider, "zeigt aber auch, wess´ Geistes Kind die Jagd ist. Die Jägerlobby ist nicht nur unsäglich mit dem Bösen und der puren Dummheit verquickt; sie macht sich hier einmal mehr zum willigen Handlanger der auf Massentierhaltung orientierten Agrarlobby und der ihr hörigen Politiker und Verwaltungen, in denen mancher selbst dem zweifelhaften Jagdvergnügen frönt."

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